Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Mömbris
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy

Dienstleistungen

Biomasseheizwerk und zugehöriges Wärmenetz, Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt Bayern Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze.

Zweck

Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Stärkung der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und damit zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich mindestens 10.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse und zugehörige Wärmenetze nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes:

  • Zuwendungsfähig sind die Investitionskosten für das Biomasseheizwerk 
  • Diese können im Einzelnen die Kosten für folgende Maßnahmen sein:
    • Biomassespezifische Anlagenteile (Biomassekessel, Filteranlage, Wärmespeicher, Abgaswärmetauscher etc.)
    • Hydraulik 
    • bauliche Anlagen und Erschließung
    • Planungskosten 

Art und Höhe

  • Grundförderung Biomasseheizwerk: Die Zuwendung beträgt zwischen 20 Prozent und 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung.
  • Zusatzförderung für den „Fuel-Switch“: Biomasseheizsysteme, welche einen Fuel-Switch vollziehen, erhalten zusätzlich zur Grundförderung eine Zusatzförderung von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ein Fuel-Switch Bonus kann gewährt werden, wenn
    • mehr als 50 Prozent des prognostizierten Jahresenergiebedarfs bisher über fossile Energieträger erzeugt wurde (Erdöl, Erdgas,  Flüssiggas etc.) und
    • 100 Prozent der Jahreswärmeerzeugung des beantragten Vorhabens über erneuerbare Energien und/oder aus Abwärme im Sinne der Richtlinie BioWärme Bayern bereitgestellt wird.
  • Zusatzförderung für Abgaswärmetauscher oder Abgaskondensationsanlage: Biomasseheizsysteme mit Abgaswärmetauscher (Economiser) oder Abgaskondensationsanlage erhalten zusätzlich zur Grundförderung eine Förderung in Höhe von fünf Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Solar- bzw. Umweltwärmebonus: Biomasseheizsysteme mit Nutzung von Wärme aus einer neuinstallierten Solarthermieanlage und/oder neuinstallierter Wärmepumpe, bei denen die Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme mindestens 10 Prozent beträgt, erhalten zusätzlich zur Grundförderung 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Die Zuwendung für das zugehörige Wärmenetz erfolgt als De-minimis-Beihilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Projektförderung) als Festbetragsfinanzierung. Die Förderung des zugehörigen Wärmenetzes beträgt max. 100 Euro pro Meter neuerrichteter Wärmetrasse, die Förderung pro Hausübergabestation für Bestandsgebäude beträgt max. 1.800 Euro, maximal jedoch 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag). Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  • Ein Wärmespeicher ("Pufferspeicher") mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung ist grundsätzlich zu installieren.
  • Der prognostizierte Jahresenergiebedarf und der Anteil des/r Biomassekessel(s) an der Jahreswärmeerzeugung muss plausibel nachgewiesen werden (z. B. durch ein Ingenieurbüro oder durch eine Energieberatung).
  • Bei der Antragstellung sind für 100 Prozent des prognostizierten Energieverkaufs (bezogen auf den im Rahmen dieses Projekts beabsichtigten Endausbau) Wärmelieferverträge oder -vorverträge vorzulegen.
  • Der/Die Biomassekessel muss/müssen kalkulatorisch gemäß Antragskonzept eine Auslastung von mindestens 1.500 Vollbetriebsstunden pro Jahr erreichen.
  • Die geförderte Anlage muss innerhalb Bayerns errichtet werden und muss an dem im Antrag benannten Standort mindestens acht Jahre nach der Inbetriebnahme zweckentsprechend betrieben werden (Zweckbindung).
  • Die Förderung eines energieeffizienten, zugehörigen Wärmenetzes setzt die Beantragung und Förderung eines Biomasseheizwerks nach der Richtlinie BioWärme Bayern voraus. Die Wärme muss dabei zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien, aus Abwärme im Sinne der Richtlinie BioWärme Bayern oder aus einer Kombination der genannten Quellen stammen.

 

  • Vor Antragstellung ist grundsätzlich eine Projektbesprechung mit dem Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) erforderlich.
  • Die Antragsunterlagen können im Internet heruntergeladen werden (siehe “Weiterführende Links“).
  • Die Anträge sind beim TFZ einzureichen, das auch zuständig für die Bewilligung ist.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

keine

keine

Nach Vorlage eines vollständigen Förderantrags ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung zu rechnen.

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Energiebedarfskalkulation
  • Jahresdauerlinie
  • Kostenplan
  • Finanzierungsnachweise
  • Angaben zur Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit
  • Wärmeliefer(vor)verträge
  • Bauplan/Lageplan/Trassenverlauf

  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

AdresseTechnologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Schulgasse 18
94315 Straubing
+49 9421 300-210+49 9421 300-210
+49 9421 300-211+49 9421 300-211

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)