Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Dienstleistungen

Rentnerkrankenversicherung, Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

  • Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
  • Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind. 
    • Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
  • Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
  • Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.

Einen Zuschuss für Ihre Aufwendungen zur Krankenversicherung beantragen Sie gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag. Wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, benötigt die Rentenversicherung Angaben zur Anschrift der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, dass auch während des Bezugs einer Rente weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht und Beiträge zu zahlen sind, wird der Zuschuss zur Krankenversicherung mit dem Rentenbescheid bewilligt.

Wenn Sie privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen krankenversichert sind und selbst Beiträge zahlen, erhalten Sie mit dem Rentenantrag ein Formular, das Sie an Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen schicken. Wenn Sie alle Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht haben, entscheidet diese über den Antrag auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dies erfolgt mit dem Rentenbescheid.

Wenn Sie bereits eine Rente bekommen und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind und noch keinen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen zu Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung erhalten, können Sie diesen auch separat beantragen. 

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder per Post stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der DRV. 
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen per Post an Ihren Rentenversicherungsträger.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail. 

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.

Es fallen keine Kosten an.

3 Wochen bis 6 Monate 

Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob Sie den Antrag einzeln oder zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Zudem richtet sich die Bearbeitungsdauer nach der Prüfung beziehungsweise der Ausstellung der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse beziehungsweise Ihrer privaten Krankenversicherung.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung in Verbindung mit einem Rentenantrag oder als separater Antrag
    • bei privater Krankenversicherung:  Bescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens

  • § 106 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

AdresseDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
+49 234 304-0+49 234 304-0
+49 234 304-66050+49 234 304-66050

Deutsche Rentenversicherung Bund

AdresseDeutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 30 865-0+49 30 865-0
+49 30 865-27240+49 30 865-27240

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

AdresseDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
+49 921 607-0+49 921 607-0
+49 921 607-398+49 921 607-398

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