Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Mömbris
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy

Dienstleistungen

Kriegsopferrente für Beschädigte, Beantragung

Renten aus der Kriegsopferversorgung werden nur auf Antrag gewährt.

Kriegsopfer erhalten neben den sonstigen Leistungen Rentenleistungen zur Abgeltung des entstandenen Schadens an Gesundheit, Leben und beruflicher Entwicklungsmöglichkeit. Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt. Beschädigte mit einem GdS von mindestens 50 und Beschädigte mit Anspruch auf Pflegezulage gelten stets als Schwerbeschädigte.

Im Einzelnen gelten seit 01.07.2022 folgende Rentenleistungen:

Grundrente

Sie wird nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unabhängig von Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften gewährt und beträgt monatlich zwischen 164 EUR (GdS von 30) und 854 EUR (GdS von 100). Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem GdS von 50 und 60 um 34 EUR, bei einem GdS von 70 und 80 um 41 EUR und bei einem GdS von mindestens 90 um 51 EUR.

Schwerstbeschädigtenzulage

Beschädigte mit einem GdS von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind oder die Pflegezulage mindestens nach Stufe III beziehen, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage. Je nach dem Ausmaß und der Art des Leidenszustandes wird sie in 6 Stufen gewährt und beträgt zwischen 99 EUR in Stufe I und 609 EUR in Stufe VI.

Ausgleichsrente

Sie wird nur Schwerbeschädigten gezahlt, die einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Die volle Ausgleichsrente ist, wie die Grundrente, nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gestaffelt und beträgt zwischen 526 EUR (GdS von 50 oder 60) und 854 EUR (GdS von 100). Alle Einkünfte (mit Ausnahme von Leistungen der Sozialhilfe und ähnlichen nachrangigen Einnahmen) sind unter Beachtung bestimmter Freibeträge anzurechnen. Nur Empfänger einer Pflegezulage erhalten die Ausgleichsrente ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, und zwar bei Pflegezulage in den Stufen I und II mindestens zur Hälfte, in den Stufen III bis VI stets in voller Höhe.

Ehegatten- und Kinderzuschlag

Schwerbeschädigten steht für den Ehegatten oder Lebenspartner ein Zuschlag von monatlich 96 EUR und für seine Kinder ein Zuschlag in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes zu, sofern nicht ein Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz gegeben ist. Auf beide Leistungen ist das Einkommen des Schwerbeschädigten (nicht des Ehegatten und der Kinder) wie bei der Ausgleichsrente anzurechnen; außerdem ist der Kinderzuschlag um Kinderzuschüsse, die von anderer Seite gewährt werden, zu kürzen. Empfänger von Pflegezulage erhalten stets den vollen Ehegattenzuschlag und den Kinderzuschlag in Höhe des gesetzlichen Kindergeldes, das für das erste Kind vorgesehen ist.

Berufsschadensausgleich

Rentenberechtigten Beschädigten, die wegen der anerkannten Gesundheitsstörungen ein gemindertes Erwerbseinkommen (oder eine geminderte Altersversorgung) in Kauf nehmen müssen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Betrag in Höhe von 42,5 % des Einkommensverlustes ersetzt.

Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt.

Sie müssen den Rentenantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Die Beschädigtenversorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Besonderheiten gelten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird, der Beschädigte an der Antragstellung verhindert war oder nachträglich eine höhere Leistung beantragt wird.

Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten; wird jedoch der Erstantrag von Hinterbliebenen vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Beschädigten gestellt, beginnt die Versorgung frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat.

keine

  • Nachweis über Grad der Schädigungsfolgen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)