Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Dienstleistungen

Luftfahrzeugrolle, Beantragung einer Auskunft

Wenn Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Indem Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle beantragen, können Sie Informationen zu bestimmten Luftfahrzeugen erhalten.

Als nicht-öffentliche Stelle müssen Sie Ihr Interesse an den gewünschten Daten begründen und mit zutreffenden Unterlagen nachweisen.

In der Luftfahrzeugrolle werden folgende Daten gespeichert:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
  • Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters,
  • soweit erforderlich, Bezeichnung des Registerblattes des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen,
  • Name und die Anschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin
    • bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Anschrift,
    • bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts: Firmenname und Anschrift,
    • zusätzlich bei mehreren Eigentümern oder Eigentümerinnen:
      • Anteile der Berechtigten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis
      • einen von den Berechtigten bevollmächtigten Vertreter oder eine Vertreterin,
    • unter besonderen Umständen können auch Name und Wohnsitz oder Sitz des Luftfahrzeughalters oder der -halterin gespeichert sein, wenn ein ausländischer Eigentümer oder eine Eigentümerin Folgendes zutrifft:
      • Vermieter oder Vermieterin des Luftfahrzeugs über eine Zeitspanne von mehr als 6  Monaten oder
      • Sicherungs- oder Vorbehaltseigentümer oder -eigentümerin
  • regelmäßiger Standort des Luftfahrzeugs,
  • Angabe seines Verwendungszwecks,
  • Angaben über Muster von Triebwerk oder Propeller, Ausrüstung und Notausrüstung sowie über durchgeführte Nachprüfungen des Luftfahrzeugs,
  • Angaben über den Schallschutz,
  • Angaben über die Haftpflichtversicherung,
  • Name und Anschrift des Halters oder der Halterin, wenn diese Person nicht zugleich Eigentümer oder Eigentümerin.

Zudem ist eine Identifikation des Luftfahrzeuges erforderlich, zu dem Auskünfte erteilt werden sollen.

  • Sie sind eine natürliche oder juristische Person.

Sie haben dann die Möglichkeit, eine Auskunft aus der Luftfahrzeugrolle zu beantragen, wenn Sie die Daten benötigen zur

  • Geltendmachung,
  • Sicherung,
  • Vollstreckung,
  • Befriedigung oder
  • Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr

oder zur

  • Erhebung einer Privatklage wegen im Luftverkehr begangener Verstöße

Sie können den Antrag auch in Vertretung stellen.

Um Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle abrufen.

Es gibt keine Frist.

Zahlungsweise: giropay Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 2 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unterlagen, die erforderlich sind:

    • Nachweise, mit denen Sie die Antragsberechtigung belegen können

    Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehme oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz, beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • § 64 Absatz 2 und Absatz 8 Luftverkehrsgesetzt (LuftVG)

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)