Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Mömbris
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy

Dienstleistungen

Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse, Anmeldung von landwirtschaftlichen Unternehmen

Ihr landwirtschaftliches Unternehmen hat die Mindestgröße für die Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Pflegekasse sowie Alterskasse überschritten? Dann kommen diese Kassen auf Sie zu.

Als Landwirtin oder Landwirt müssen Sie sich bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) beziehungsweise Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versichern.

Landwirtin oder Landwirt sind Unternehmerinnen und Unternehmer in den Bereichen:

  • Land und Forstwirtschaft
  • Garten und Weinbau
  • Fischzucht und
  • Teichwirtschaft

Die Unternehmen müssen auf Bodenbewirtschaftung beruhen und eine festgesetzte Mindestgröße erreichen.

Darüber hinaus zählen folgenden Bereiche dazu:

  • Binnenfischerei
  • Imkerei und
  • Wanderschäferei

Die gesetzliche Versicherungspflicht tritt ein, sobald Sie ein solches Unternehmen betreiben. Die LAK setzt zudem einen Grenzwert für die Mindestgröße fest. Dieser Grenzwert gilt auch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie die Alterskasse erfahren von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) automatisch, ob Ihr Unternehmen die Mindestgröße erreicht. Das Kataster (Verzeichnis) der LBG führt alle landwirtschaftlichen Unternehmen und deren Unternehmerinnen und Unternehmer. Enthalten sind auch Art und Größe der bewirtschafteten Flächen. Überschreitet ihr Unternehmen die festgesetzte Mindestgröße, teilt die Berufsgenossenschaft dies der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse mit.

Sie müssen die Anmeldung nicht anstoßen. Um die Voraussetzungen der Versicherung zu klären, erhalten Sie von den Kassen ein Schreiben.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich zu versichern, wenn Sie landwirtschaftliche Unternehmerin oder Unternehmer sind. Das heißt,

  • Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit selbstständig aus und
  • Ihr Unternehmen hat oder übertrifft die von den Kassen festgelegte Mindestgröße.

Die Versicherung besteht auch, wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen mit mehreren Personen gemeinsam führen (Erben, Mitunternehmer – zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Es gibt weitere Bestimmungen, wenn

  • eine Personenhandelsgesellschaft, zum Beispiel:
    • offene Handelsgesellschaft
    • Kommanditgesellschaft
  • eine juristische Person, zum Beispiel:
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft

das landwirtschaftliche Unternehmen betreibt. In diesen Fällen gilt Folgendes:

  • Der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft ist Landwirt,
  • die beschränkt haftenden Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften und Mitglieder juristischer Personen sind nur dann Landwirte, wenn
    • sie hauptberuflich im Unternehmen tätig sind und
    • wegen dieser Tätigkeit nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.

Für die Versicherungspflicht bei der Alterskasse ist es egal, ob Sie die Landwirtschaft ausschließlich betreiben oder ob Sie zusätzlich außerhalb der Landwirtschaft arbeiten (Ausnahme sind beschränkt haftende Gesellschafter). Deshalb sind zum Beispiel

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Beamtinnen und Beamte und
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

landwirtschaftliche Unternehmer, wenn ihr landwirtschaftliches Unternehmen die Mindestgröße erreicht.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse prüft in solchen Fällen, welche der Kassen die Kranken- und Pflegeversicherung durchführt (sogenannte Vorrangversicherung).

Die Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse und Alterskasse prüfen die Voraussetzungen zur Versicherungspflicht von sich aus.

  • Die Kassen kontaktieren Sie schriftlich. Dem Schreiben liegen Information für Sie sowie ein Fragebogen bei. Alternativ können Sie den Fragebogen von der Internetseite der SVLFG herunterladen.
  • Füllen Sie den Fragebogen aus.
  • Reichen Sie den Fragebogen online, schriftlich oder persönlich ein.

Online über das Serviceportal der SVLFG:

  • Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bei der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Post.
  • Melden Sie sich bei dem Serviceportal mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Füllen Sie das Webformular aus und laden Sie die notwendigen Nachweise über die Postfachfunktion hoch. Nach Bestätigung Ihrer Angaben werden Ihre Daten online an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau übermittelt.

Schriftlich:

  • Sie erhalten von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse und der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein Schreiben, dem der Fragebogen beigefügt ist oder
  • Füllen Sie den Fragebogen aus dem Schreiben vollständig aus und stellen Sie die benötigten Nachweise zusammen.
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die angegebene Rücksendeadresse.

Persönlich im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei
    • der Landwirtschaftlichen Krankenkasse,
    • der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
    • einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
  • In der jeweiligen Geschäftsstelle füllen Sie den Fragebogen gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus.

Telefonische Beratung:

  • Rufen Sie die Service-Nummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden. Dort wird man Ihre Fragen beantworten und Ihnen den Fragebogen übersenden.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid zur Versicherungspflicht.

Sie gehen davon aus, dass für Sie Versicherungspflicht besteht? Dann können Sie den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an die Kassen übersenden, bevor diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis: Die erforderlichen Angaben kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie machen. Reichen Sie hierfür eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Es gibt keine Fristen. Die Versicherungspflicht entsteht, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Unterlagen (2 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Fragebogen zur Prüfung Versicherungspflicht
    • gegebenenfalls weitere schriftliche Nachweise wie zum Beispiel Gesellschafterverträge. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
    • bei Antwort durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

  • § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • § 2 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

AdresseSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
+49 561 9359-0+49 561 9359-0
+49 561 9359-217+49 561 9359-217

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)