Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, Beantragung der Eintragung oder Änderung der Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie Waren mit der IAA Plus zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft anmelden möchten, müssen Sie sich zunächst mit einem ELSTER-Zertifikat authentifizieren. In den bei Ihrer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) hinterlegten Stammdaten muss die Steuernummer beziehungsweise Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gespeichert sein, die dem zur Anmeldung verwendeten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.
Um eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten einzutragen oder den Eintrag zu ändern, zum Beispiel, weil Ihnen bei erster Eintragung der Stammdaten ein Tippfehler unterlaufen und deshalb eine Anmeldung in der IAA Plus nicht erfolgreich ist, müssen Sie dafür ausschließlich per Fax einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steuer-ID, die dem für die Anmeldung in der IAA Plus genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in den Stammdaten der EORI-Nummer eintragen oder ändern lassen.
Sie können Ihre Steuernummer oder Steuer-ID auf Antrag ausschließlich per Fax an die Generalzolldirektion eintragen oder ändern lassen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Zolldirektion und laden Sie den "Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer" (Formular 033082) herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.
- Senden Sie den Antrag per Fax an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
Für Sie gibt es keine Fristen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.
- Erforderliche Unterlage/n
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
- Artikel 6 Verordnung (EU) Nummer 952/2013 (Unionszollkodex)
- § 8a Zollverordnung (ZollV)
- Verfahrensanweisung ATLAS