Energieeffizienz, Beantragung einer Förderung für Projekt zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Wirtschaft
Wenn Sie Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Prozesse und Anlagen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Ihre Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Rahmen des Förderwettbewerbs Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 5 Millionen für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten bekommen:
- Einsatz von effizienten Technologien zur Prozess- und Verfahrensoptimierung,
- energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Nutzung von Abwärme,
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, die im Rahmen der Produktherstellung und –weiterverarbeitung eingesetzt werden,
- energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte,
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess.
- Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasse-Anlagen,
- Wärmepumpen.
- Einsatz von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehöriger Software zur
- Dokumentation,
- Überwachung und
- Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse.
Keine Förderung bekommen Sie für:
- Maßnahmen,
- die gesetzlich vorgeschrieben sind,
- die von einer Behörde angeordnet sind,
- mit denen sie bereits begonnen haben,
- die keine direkte Energieeinsparung in Prozessen bewirken,
- die nicht eindeutig und überwiegend einem Prozess zugeordnet werden können,
- die in den Anwendungsbereich der Energiespar-Verordnung fallen,
- die die landwirtschaftliche Primärproduktion betreffen,
- für die Forschung und Entwicklung,
- zur Energieeinsparung, die Sie durch Drosselung der Produktion erreichen,
- zur CO2-Einsparung, die Sie größtenteils durch den Ersatz von fossilen Energieträgern erreichen,
- wie den Kauf eines Fahrzeugs zur Nutzung außerhalb des Betriebsgeländes,
- an Anlagen, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden,
- zur Modernisierung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit Ausnahme von Maßnahmen, die bisher ungenutzte Wärmepotenziale der Abgasströme nutzbar machen,
- an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können, mit Ausnahme von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus oben genannten erneuerbaren Energien.
- Anlagen
- die Sie gebraucht gekauft haben,
- zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl,
- der Kraft-Wärme-Kopplung mit Ausnahme von oben genannten Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien,
- die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können, mit Ausnahme von Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus oben genannten erneuerbaren Energien,
- Technologien und Produkte, die der Sie selbst herstellen
- Wärmenetze, die nach §18 KWKG gefördert werden können.
Die Fördermittel werden in einem Wettbewerb verteilt. Ob Sie die Förderung im Rahmen des Wettbewerbs bekommen sowie die genaue Höhe der Förderung hängen von Ihrem geplanten Vorhaben ab:
- Sie entscheiden selbst, welche Fördersumme Sie für die geplante Maßnahme beantragen.
- Die Projekte mit der höchsten jährlichen CO2-Einsparung pro beantragtem Euro bekommen die Förderung.
Sie können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten, die Ihnen innerhalb des Bewilligungszeitraums für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen, insbesondere auch die Kosten für
- die Erstellung eines Einsparkonzepts
- die Umsetzung der geförderten Maßnahmen mithilfe eines externen Energieberaters.
Nicht förderfähig sind Ausgaben wie
- Personal- und Betriebskosten,
- Herstellungskosten,
- Steuern, Umlagen und Abgaben.
Sie können die Fördermittel quartalsweise ausgezahlt bekommen, allerdings nur bis zu 50 Prozent der bewilligten Fördersumme. Die restlichen Fördermittel können erst ausgezahlt werden, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben und Ihr Verwendungsnachweis geprüft wurde. Sie müssen dafür alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Sie müssen außerdem nachweisen, wie viel Energie Sie durch die umgesetzten Maßnahmen einsparen konnten.
Ihren Antrag zur Förderung bearbeitet die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können dafür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Energieberatung Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.
Anträge können stellen:
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen,
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, und
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden,
- die Amortisationszeit Ihrer Investition muss ohne die Förderung mindestens 4 Jahre betragen und
- Sie müssen den gesamten Eigenanteil der Investitionskosten selbst tragen können.
Sie können Ihren Antrag auf Förderung online über das easy-Online-Portal oder schriftlich bei der VDI/VDE Technik + Innovation GmbH stellen:
- Vor der Antragstellung erstellen Sie das Einsparkonzept.
- Sie brauchen dafür einen Energieberater, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen ist. Energieberater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
- Sie können auch den Energiemanager Ihres Unternehmens beauftragen, wenn Ihr Unternehmen nach DIN ISO 50001 oder EMAS-Verordnung zertifiziert ist.
- Wählen Sie Ihren Energieberater aus und lassen Sie von ihm das Einsparkonzept erstellen.
- Stellen Sie den Antrag über das elektronische Antragsportal easy-Online
- Laden Sie alle geforderten Unterlagen im Antragsportal hoch und signieren Sie Ihren Antrag elektronisch.
- Hinweis: Sie können Ihren Antrag auch ausdrucken. Schicken Sie in diesem Fall den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag innerhalb von 14 Tagen per Post an den VDE/VDI.
- Der VDE/VDI prüft Ihren Antrag und entscheidet über Ihre Teilnahme am Förderwettbewerb. Sie bekommen dann vom VDI/VDE per E-Mail Bescheid, ob Sie am Förderwettbewerb teilnehmen können.
- Sobald Sie die Zusage bekommen haben, können Sie mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen. Sie können nun auch Verträge mit Drittfirmen für Ihr Vorhaben abschließen.
- Sie haben nun 36 Monate Zeit, Ihre Maßnahmen umzusetzen. Wenn Sie Ihr Projekt fertiggestellt haben, müssen Sie dem VDI/VDE alle Dokumente zum Nachweis einreichen. Laden Sie dafür die Formulare im Portal profi-online herunter und füllen Sie diese aus. Sie müssen die ausgefüllten Formulare dann erneut im Portal profi-online hochladen.
- Hinweis: Sie können die Formulare erst herunterladen, nachdem Sie sich als Teilnehmer auf dem Portal profi-online registriert haben.
- Nachdem Ihre Unterlagen geprüft wurden, zahlt Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Zuschuss aus.
Hinweise:
- Nutzen Sie am besten im Vorfeld der Antragstellung den Fördereffizienz-Rechner auf der Internetseite des Wettbewerbs Energieeffizienz, um zu prüfen, ob Ihr Projekt die Anforderungen erfüllt und mit welcher Förderung Sie rechnen könnten.
- Wenn Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht berücksichtigt werden konnte, können Sie diesen beim nächsten Förderwettbewerb erneut einreichen.
- Antragstellung:
- jederzeit möglich
- Stichtage werden auf der Internetseite des Wettbewerbs Energieeffizienz bekannt gegeben
- vor Beginn der Maßnahme
- Förderdauer: Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage durchgeführt werden.
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes
keine
Der VDI/VDE-IT braucht bis zu 6 Wochen, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Hinweis:
Sie können erst nach Förderzusage mit der Maßnahme beginnen.
- Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Einsparkonzept
- Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
- aktueller Handelsregister- oder Genossenschaftsauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung
- bei Contracting-Projekten zusätzlich:
- Entwurf des Contracting-Vertrages
- Erklärung der Contracting-Partner
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antrag auf Teilnahme am Verfahren „profi-Online“
- Sachbericht
- zahlenmäßiger Nachweis
- Nachweis der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage und Bestätigung der Inbetriebnahme
- Bestätigung durch qualifizierten Energieberater, Sachverständigen oder Energiemanager über die Umsetzung des Einsparkonzepts
- Rechnungen über Ausgaben ohne Mehrwertsteuer
- tabellarische Belegliste, aus der Tag, Empfänger, Grund und Höhe jeder Zahlung hervorgeht
- Erklärung, dass Sie keine sonstigen öffentlichen Mittel zur Förderung Ihrer Maßnahme erhalten
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Nummer 5.1 Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (Bundesanzeiger AT 31.01.2020 B1)