Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Mömbris

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Mömbris
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy

Dienstleistungen

Energieberatung im Mittelstand, Beantragung einer Förderung

Wenn Sie sich für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude entscheiden, können Sie eine Förderung der Energieberatung beantragen. 

Eine Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, ungenutzte Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kommune aufzudecken. Dadurch können Sie Ihre laufenden Betriebskosten senken.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 10.000 für folgende Maßnahme bekommen:

  • fachkundige Energieberatung, um
    • Gebäude,
    • Anlagen und
    • Nutzerverhalten

in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Kommune zu untersuchen und konkrete Energieeinsparpotenziale herauszufinden.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie den Vertrag mit dem Energieberater/der Energieberaterin schon abgeschlossen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben und der Vertrag keine Vorbehaltsklausel enthält,
  • wenn die Energieberatung in Gebäuden durchgeführt werden soll, die überwiegend dem Wohnen dienen,
  • wenn die Ergebnisse der Beratung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben,
  • wenn Sie selbst die Beratung im eigenen Unternehmen durchführen oder von einem Partnerunternehmen durchführen lassen.
  • der Beratungsempfangende ein Unternehmen ist, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • der Beratungsempfangende ein Unternehmen ist, das im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen 2 Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens EUR 200.000 (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors EUR 100.000) erhalten hat,
  • der Beratungsempfangende ein Unternehmen ist, das im Übrigen nach Artikel 1 der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen ist.

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich wie folgt:

Modul 1 (Energieaudit nach DIN EN 16247): 

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten EUR 10.000  (netto), beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 6.000. 
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als EUR 10.000  (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 1.200.

Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599):
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch EUR 8.000. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal EUR 1.700;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal EUR 5.000;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal EUR 8.000.

Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung):

  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als EUR 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 7.000.
  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes beziehungsweise Gebäudepools EUR 300.000 (netto), beträgt die Förderung 80 Prozent  des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal EUR 10.000.

Förderfähige Kosten sind:

  • Kosten für die Energieberatung, wenn sie von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energie-Experten durchgeführt wird.

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der einen Teil der Kosten deckt. Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Energieberatung abgeschlossen haben. Dazu müssen Sie nachweisen,

  • dass Sie die Energieberatung bezahlt haben und
  • einen Energieberatungsbericht vorlegen.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das BAFA.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweise:
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen.
Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.
 

Anträge können stellen:

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise);
  • kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht.
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes;
  • KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland;
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt;
  • freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland;

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Bundesförderung im Programm Energieberatung im für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für das jeweilige Modul zugelassen sein.
  • Wenn Ihre Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie gefördert wird, dürfen Sie keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen, zum Beispiel entsprechende Beratungsprogramme, in Anspruch nehmen.
     

Sie, oder von Ihnen bevollmächtigte Energieberaterinnen oder Energieberater, müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

  • Suchen Sie sich eine vom BAFA zugelassene Expertin oder einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz. Nutzen Sie dafür die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena). Lassen Sie sich von dieser Expertin oder diesem Experten einen Kostenvoranschlag für die Energieberatung geben.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAFA und öffnen Sie das Online-Formular. 
    • Füllen Sie das Formular aus, 
    • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein und 
    • schicken es ab.
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit den Antrag als PDF-Dokument zu speichern.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Jetzt können Sie auf eigenes Risiko den Vertrag mit Ihrem Energie-Experten unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
  • Das BAFA prüft ihren Antrag. Im positiven Fall bekommen Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Energieberater/die Energieberaterin einen Zuwendungsbescheid postalisch.
  • Wenn die Energieberatung abgeschlossen ist, müssen Sie die Verwendung Ihrer Förderung nachweisen. Dazu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus. Hierbei laden Sie auch die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Wenn das BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, wird das BAFA Ihren Zuschuss auf Ihr Konto überweisen.
     

•    Antragstellung:

  • bis zum 31.12.2024
  • vor Beginn der Maßnahme

•    Durchführung der Beratung: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
•    Nachweis der Umsetzung der Beratung: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums
 

Abgabe: keine

Die Bearbeitung von Verwendungsnachweisen beträgt in der Regel circa 4 Wochen. (1 Woche)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Angebot oder Kostenvoranschlag des Beraters/der Beraterin (die Höhe des geplanten Beraterhonorars muss daraus klar hervorgehen)
    • Selbstverpflichtung beziehungsweise Selbsterklärung des Energieberaters/der Energieberaterin

    Wenn Sie Ihre Beratung abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • elektronische Verwendungsnachweiserklärung
    • Dokument: Erklärungen nach Durchführung
    • Kopie der durch den Energieberater/die Energieberaterin oder seinen/ihren Arbeitgeber auf den Namen des beratenen Unternehmens/Kommune ausgestellten Rechnung
    • Energieberatungsbericht
    • Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) (Bundesanzeiger AT 7.11.2017 B1)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

AdresseBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
+49 6196 908-0+49 6196 908-0
+49 6196 908-496+49 6196 908-496

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)